Trennungsunterhalt bezieht sich auf den Unterhalt, der während der Trennungsphase einer Ehe gezahlt wird. Es ist eine finanzielle Unterstützung, die einem Ehepartner gewährt wird, der während der Trennung unterhaltsbedürftig ist und der andere Ehepartner zur Zahlung leistungsfähig ist.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht in der Regel, wenn einer der Ehepartner während der Trennungsphase ein geringeres Einkommen oder kein eigenes Einkommen hat und finanziell von dem anderen Ehepartner abhängig ist. Der Unterhalt dient dazu, den finanziell schwächeren Partner vorübergehend zu unterstützen, bis die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft rechtskräftig ist und eventuell weitere Unterhaltsregelungen getroffen werden.
Die Höhe des Trennungsunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab und orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen vor der Trennung-
Die genauen Regelungen und Berechnungsmethoden legen wir Ihnen gerne bei Mandatsübernahme dar.
Nachehelicher Unterhalt bezieht sich auf den Unterhalt, der nach der Scheidung oder Auflösung einer Ehe gezahlt wird. Er ist eine finanzielle Unterstützung, die einem ehemaligen Ehepartner gewährt wird, der nach der Trennung möglicherweise nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt angemessen zu bestreiten.
Im Allgemeinen gibt es jedoch bestimmte Faktoren, die bei der Festlegung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt berücksichtigt werden:
1. Bedürftigkeit: Der Unterhaltsempfänger muss nachweisen, dass er/sie bedürftig ist und nicht über ausreichende Einkünfte oder Vermögenswerte verfügt, um den Lebensunterhalt angemessen zu bestreiten.
2. Leistungsfähigkeit: Der Unterhaltspflichtige muss in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen, d.h. über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen.
3. Ehedauer: Die Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft kann eine Rolle spielen. In der Regel wird davon ausgegangen, dass je länger die Ehe dauerte, desto höher die Unterhaltsansprüche sein können.
4. Lebensstandard während der Ehe: Der Unterhalt kann auch davon abhängen, welchen Lebensstandard die Ehepartner während der Ehe gewohnt waren. Es wird versucht, den ehemaligen Ehepartner auf einem ähnlichen Niveau zu halten, wenn dies finanziell möglich ist.
5. Eigenes Einkommen und Vermögen: Das eigene Einkommen und Vermögen beider Ehepartner werden bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Berechnungsmethoden für den nachehelichen Unterhalt nach unserer Auffassung und Verständnis hohes fachliches Wissen voraussetzen. Als Fachanwalt für Familienrecht biete ich hierauf ausgerichtete fachliche Beratung, und Strategien zur Geltendmachung / bzw. Abwehr unberechtigter Unterhaltsforderungen an, außergerichtlich und erforderlichen Falls durch Vertretung Ihrer Interessen bei einem gerichtlichen Verfahren.